Was zahlt die Krankenkasse?


Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse ?

Die gesetzlichen Krankenkassen sind per Gesetz angehalten, eine "ausreichende" Behandlung zu bezahlen. Es gibt jedoch Behandlungsmethoden und Behandlungsmittel, die die Behandlung schneller, schonender und kosmetisch schöner durchzuführen erlauben. Die Kosten dafür dürfen laut Gesetz nicht zu Kosten der Allgemeinheit gehen. Wir werden Sie auf Wunsch darauf hinweisen, die Vorteile erklären, die entstehenden Kosten präzisieren und Zahlungsmodalitäten zu Ihren Wünschen festlegen.

Seit dem 1.1.2002 ist eine zusätzliche Einschränkung der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Kraft getreten:

Nur im Rahmen einer Voruntersuchung durch den Kieferorthopäden kann festgestellt werden, ob die Bedingungen für die Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse gegeben sind. Es empfiehlt sich auf jedem Fall rechtzeitig eine priv. Zusatzversicherung abzuschließen.

Und was ist nach dem 18. Lebensjahr?

Nach dem 18. Lebensjahr erfolgt in der Regel keine Kostenübenahme durch die Krankenkasse mehr.

Gibt es ein anderes Abrechnungsverfahren als über die Chipkarte und welche Vorteile bietet es?

siehe Kostenerstattung

Gibt es Ausnahmen?

Nur wenn eine so schwere Kieferfehlstellung besteht, dass eine kieferorthopädische Behandlung in Verbindung mit einer Kieferoperation nötig ist und nur im Rahmen der folgenden Bedingungen:
„ ...das nötige Maß nicht übersteigend !“
„wirtschaftlich“!
„ ausreichend“ !


Bei weiteren Fragen...

...wenden Sie sich bitte an uns